Dom-Gymnasium Freising
 

 

Gelbes Blatt

 
Nr. 1
INFORMATIONEN
Montag
2009 /2010
für das Dom-Gymnasium Freising
05.10.2009
 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

knapp drei Wochen nach dem Beginn des Schuljahres ist fast schon wieder der Schulalltag an unserer Schule eingekehrt. Ich hoffe, dass das neue Schuljahr für Sie und Euch alle einen guten Anfang genommen hat und wünsche einen glücklichen und erfolgreichen weiteren Verlauf. Ein besonderer Gruß gilt den Schülerinnen und Schülern unserer 5.Klassen und ihren Eltern: Herzlich willkommen in der Schulfamilie des Dom-Gymnasiums!
Mit dem 1. August durfte ich die Nachfolge von Herrn OStD Strähhuber in der Leitung des Dom-Gymnasiums antreten und freue mich, an die Schule, an der ich selbst meine Gymnasialzeit verbracht habe, zurückzukehren. Der Weg zurück ans Dom-Gymnasium führte über die Seminarausbildung in München, das Albrecht-Ernst-Gymnasium Oettingen, das Dante-Gymnasium München, eine fünfjährige Tätigkeit am Kultusministerium und zuletzt das Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching, wo ich in den vergangenen drei Jahren als stellvertretender Schulleiter tätig war. In den ersten Wochen konnte ich nun meine „neue“ Schule wieder ein wenig kennenlernen und bin dabei sehr vielen freundlichen, offenen und engagierten Menschen begegnet. Für diese Erfahrung bin ich dankbar, sie stimmt mich zuversichtlich für meine weitere Tätigkeit. Ich freue mich auf unser künftiges Miteinander und bitte Sie, sehr geehrte Eltern, um Unterstützung bei meiner verantwortungsvollen Aufgabe, deren wesentliches Ziel darin besteht, den unserer Schule anvertrauten Kindern möglichst gute schulische Rahmenbedingungen für ihren Weg vom Fünftklässler zum jungen Erwachsenen und beim Erwerb eines optimalen Rüstzeugs für die Zukunft zu bieten. Ich hoffe und wünsche mir, dass wir uns bald näher kennenlernen und freue mich auf gute Kontakte und Begegnungen.
Neben mir als Schulleiter ist auch der stellvertretende Schulleiter, Herr StD Alexander Göbel, neu in seiner Funktion. Er kommt ursprünglich vom Anne-Frank-Gymnasium in Erding und war in den letzten fünf Jahren an das Kultusministerium abgeordnet. Zusammen mit Herrn StD Sonner bilden wir nun also das neue Schulleitungsteam und freuen uns auf ein gedeihliches Zusammenwirken zum Wohle der gesamten Schulfamilie.
Das neue Schuljahr startete unter guten Voraussetzungen, können wir doch das vorgesehene Unterrichtsprogramm in vollem Umfang anbieten. Von unseren Stammlehrkräften werden uns Frau Lewandowsky, Frau Hoisl und Frau Hofer-Engelmaier bis auf Weiteres nicht zur Verfügung stehen, der Unterricht in den betreffenden Fächern konnte aber durch die vom Kultusministerium zugewiesenen Lehrkräfte bzw. mit von der Schule geschlossenen Aushilfsverträgen abgedeckt werden.
Aus der Elternzeit sind an unsere Schule Frau Kuhn (Ev/Sw), Frau Meisinger-Botz (E/Geo), Herr Merz (Mu) und Frau Völkl (B/C) zurückgekehrt.

Neu am Dom-Gymnasium dürfen wir folgende Kolleginnen und Kollegen begrüßen:

Frau Monika Demmler (E/G)
Frau Bettina Einhellig (Sw/D)
Herrn Dr. Peter Haier (M/Ph)
Herrn Ulrich Metzmeier (D/G)
Frau Bettina Störtkuhl (F/Sp)
Frau Esther Toronszky (Ku)
Herrn Florian Wimmer (M/Ph)

So unterrichten in diesem Schuljahr insgesamt 72 Lehrkräfte unsere 755 Schülerinnen und Schüler, die sich auf 22 Klassen in den Jahrgangsstufen 5 mit 10, die neue Oberstufe in Jahrgangsstufe 11 sowie auf K12 und K13 verteilen. Die durchschnittliche Klassenstärke beträgt 25,9.

Der Anfang ist also gemacht und wir blicken mit Zuversicht auf den weiteren Verlauf des Schuljahrs.

Auf ein gutes 2009/10!

Manfred Röder, StD

 

Große Leistungsnachweise im Schuljahr 2009/10

1. Jahrgangsstufen 5-10
Tabelle A kann entnommen werden, wie viele Schulaufgaben für eine Klasse in den betreffenden Fächern in diesem Schuljahr vorgesehen sind. Über etwaige Ersetzungen von Schulaufgaben durch gleichwertige Leistungsnachweise wie etwa mündliche Schulaufgaben in den modernen Fremdsprachen informiert Tabelle B.

A)

Fach Jahrgangsstufe

5

6

7

8

9

10

D Schulaufgabenzahl

4

4

4

4

4

3

L

4

4

3

3

3

3

E

 

4

4

4

3

3

Gr

 

 

 

4

4

4

F

 

 

 

4

4

4

M

4

4

4

3

4

3

Ph

 

 

 

2

2

2

Sp

 

 

 

 

 

4

B)

Fach

Jahrgangsstufe/Besonderheit

Deutsch

5: Ersatz der 4. Schulaufgabe durch Test aus formalsprachlichen und Textverständnisanteilen (Modusmaßnahme 19)

6: Ersatz der 3. Schulaufgabe durch einen schulinternen Test in Verbindung mit dem zentralen Jahrgangsstufentest

Englisch

8: Ersatz der 3. Schulaufgabe durch eine mündliche Schulaufgabe

10: Ersatz der 1. Schulaufgabe durch einen schulinternen Test in Verbindung mit dem zentralen Jahrgangsstufentest

Französisch

10: Ersatz der 4. Schulaufgabe durch eine mündliche Schulaufgabe

Spanisch

10: Ersatz der 3. Schulaufgabe durch eine mündliche Schulaufgabe

2. Jahrgangsstufe 11 (erster Oberstufenjahrgang G8)
Hier gilt § 54 (3) GSO:

(3) Für Schulaufgaben in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des achtjährigen Gymna siums gilt:
1. Für jedes Fach wird in allen Ausbildungsabschnitten je eine Schulaufgabe gefordert.
2. In den modernen Fremdsprachen wird eine Schulaufgabe in der Jahrgangsstufe 11 oder 12 in mündlicher Form, möglichst als Partner- oder Gruppenprüfung, abgehalten.
3. Für die Fächer Geschichte+Sozialkunde, Kunst, Musik, Sport, Vokalensemble, Instrumentalensemble und Darstellendes Spiel gelten folgende Ausnahmen:

  • In Geschichte+Sozialkunde wird in jedem Ausbildungsabschnitt eine kombinierte Schulaufgabe mit Inhalten aus beiden Fächern gestellt. Die beiden Fachteile werden getrennt bewertet, eine Gesamtnote wird nicht gebildet. Soweit Sozialkunde gemäß Anlage 6 als zweistündiges Fach belegt wurde, wird in jedem Ausbildungsabschnitt in Sozialkunde eine separate Schulaufgabe gestellt.
  • Im Fach Kunst werden jeweils kombinierte Aufgaben gestellt, die ihren Schwerpunkt entweder im Bildnerisch-Praktischen oder im Schriftlich-h-Theoretischen haben.
  • Im Fach Musik wird im Fall der Wahl des Additums (Instrument bzw. Gesang) zusätzlich zur Schulaufgabe nach Nr.1 eine praktische Prüfung gefordert.
  • Im Fach Sport treten an die Stelle der Schulaufgabe praktische Leistungsnachweise in den gewählten sportlichen Handlungsfeldern. Abweichend hiervon wird im Fach Sport als Abiturprüfungsfach mit besonderer Fachprüfung in allen Ausbildungsabschnitten zusätzlich eine Schulaufgabe aus der Sporttheorie gestellt.
  • In den Fächern Vokalensemble, Instrumentalensemble und Darstellendes Spiel tritt an die Stelle der Schulaufgabe eine praktische Prüfung, die ein Prüfungsgespräch einschließt.

In den W- und P-Seminaren werden keine Schulaufgaben gegeben.

3. Kollegstufe (K12 und K 13)
Hier gilt § 54 (3a) GSO weiterhin:

(3a) Für Schulaufgaben und Kurzarbeiten in den Jahrgangsstufen 12 und 13 des neunjährigen Gymnasiums gilt:

1. Für jedes Leistungskursfach werden in den Ausbildungsabschnitten 12/1, 12/2 und 13/1 je zwei Schulaufgaben und für jedes Grundkursfach in allen Ausbildungsabschnitten je eine Schulaufgabe oder zwei Kurzarbeiten gefordert. (…)
Ausnahmen hiervon gelten wie bisher für die Fächer Kunst, Musik, Dramatisches Gestalten und Sport (vgl. § 54 (3a) Satz 3 GSO).

 

Krankmeldungen und Beurlaubungsanträge

Entschuldigung bei Krankheit
Im Falle einer Erkrankung muss die Schule unverzüglich informiert werden. Dies geschieht am besten telefonisch (08161-48070) oder per FAX (08161-480718). Im Falle einer telefonischen Krankmeldung muss die schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag der Erkrankung bei der Schule vorliegen, sonst wird das Fernbleiben als unentschuldigt ansehen.
Eine unverzügliche Benachrichtigung ist insbesondere an Tagen wichtig, an denen sich SchülerInnen einer angekündigten Leistungsmessung (z.B. Schulaufgabe, Kurzarbeit, Referat, Nachprüfung) unterziehen müssen. Liegt in diesen Fällen keine ausreichende Entschuldigung vor, so wird die Note 6 erteilt.

Rückmeldung nach der Krankheit
Der Schule ist bei Wiederbesuch in jedem Fall die schriftliche Rückmeldung (gelber Vordruck) im Sekretariat (Fr. Hödl/Fr. Reinfuss) vorzulegen.

Ärztliches Zeugnis
Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen, bei gehäuften krankheitsbedingten Unterrichtsversäumnissen oder wenn an der Erkrankung Zweifel bestehen, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.

Beurlaubung
Bei jeder Art von Beurlaubung legt der/die Erziehungsberechtigte bzw. der/die volljährige Schüler/-in selbst der Schule rechtzeitig (üblicherweise eine Woche) einen schriftlichen Antrag zur Entscheidung vor; Formulare sind über unseren Internetauftritt und im Sekretariat erhältlich. Das gilt auch für die Nachmittagsbetreuung und den Nachmittagsunterricht.
Das Direktorat kann zum Beispiel in folgenden Fällen beurlauben:
Eheschließungen, Todesfälle in der Familie, religiöse Veranstaltungen, Wohnungswechsel, unaufschiebbare Behördengänge, schwere Erkrankungen von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, dass eine vorübergehende Anwesenheit zur vorläufigen Sicherung der Pflege und der Betreuung jüngerer Geschwister erforderlich ist.
Vorhersehbare Arzttermine (bis auf Kieferorthopädentermine) stellen im Regelfall keine ausreichende Begründung für eine Befreiung dar - sie sind nach Möglichkeit auf den späten Nachmittag oder Abend zu legen.
Private Reise- und Urlaubstermine sind grundsätzlich kein Befreiungsgrund.
Um über einen Befreiungsantrag entscheiden zu können, ist im Regelfall ein beigelegter Nachweis erforderlich, der den begründeten Ausnahmefall belegt. Hierzu gehören bspw. Kopien des Terminzettels des/der Kieferorthopäden, des Pfarramtsschreibens bei Firmung etc.

Unterrichtsbefreiung
Ein vorzeitiges Verlassen des Unterrichts, das durch eine plötzliche Erkrankung notwendig sein kann, muss - außer bei externem Sportunterricht - von Herrn Göbel genehmigt werden. Nur bei vorübergehend unbesetztem Direktorat kann nach entsprechender schriftlicher Bestätigung durch das Sekretariat die Genehmigung durch die Lehrkraft der betreffenden nachfolgenden Unterrichtsstunde selbst erfolgen. Bei SchülerInnen der 5.-10. Jgst. wird, wenn ein frühzeitiges Verlassen der Schule erforderlich ist, telefonisch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt und ggf. eine Abholung abgesprochen. Deshalb sollten die Erziehungsberechtigten Telefon-/Handynummern, unter denen sie tagsüber erreichbar sind, im Sekretariat angeben.

Befreiung vom Sportunterricht
Kann ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen an einer einzelnen Sportstunde nicht aktiv teilnehmen, so legt der Schüler der Sportlehrkraft einen Antrag der Eltern oder ein ärztliches Attest vor.
Wenn ein Schüler längerfristig nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, muss der Schulleitung ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das dann zur Kenntnisnahme an die Sportlehrkraft weitergeleitet wird.
Ein Nachholtermin für sportpraktische Leistungen wird von der Lehrkraft dann angesetzt, wenn die häufige entschuldigte Abwesenheit eines Schülers eine gerechte und vergleichbare Notengebung verhindert. Anzahl und Auswahl der dabei zu erbringenden Leistungsnachweise obliegen der pädagogischen Entscheidung der Lehrkraft.

Wichtig !
Befreiungen von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht befreien den Schüler nicht von seiner Anwesenheitspflicht im Sportunterricht! Im Einzelfall entscheidet die Sportlehrkraft, ob ein Schüler dem Unterricht fernbleiben darf !

Gesetzliche Schülerunfallversicherung

Alle Schülerinnen und Schüler sind im Schulbereich, bei Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg versichert.
Melden Sie daher jeden Schulunfall (wenn ein Arzt konsultiert wurde) innerhalb von drei Tagen im Sekretariat.

(Hö)

 

Änderungen der Adresse u. ä.

Bitte teilen Sie dem Sekretariat eventuelle Änderungen Ihrer Personendaten unverzüglich mit: Adresse, Telefonnummern (auch solche weiterer erreichbarer Personen wie Großeltern, ...), Sorgerechtsänderungen. Sie sichern damit Ihre Benachrichtigung in Notfällen und bei dringenden Rückfragen, z. B. wenn Ihr Kind wegen Erkrankung abgeholt werden soll, wenn uns Ihre Krankmeldung aus irgend einem technischen Grund nicht erreicht haben sollte, usw.
Teilen Sie uns die Änderungen am besten per E-Mail mit. (sekretariat@domgym-fs.de)

(Sekr.)

 

Fahrplanänderungen

Alle Fahrschüler aus Richtung Kranzberg/Allershausen werden nochmals auf die Fahrplanänderungen hingewiesen. Die Fahrpläne hängen zur Ansicht im Schaukasten (Vertretungsplan!) aus.

Kopiergeld

Wie in jedem Schuljahr muss von den Schülerinnen und Schülern ein Beitrag für die erstellten Kopien von Arbeitsblättern und anderen Unterrichtsmaterialien erhoben werden. Die Beiträge mussten für dieses Schuljahr erhöht werden und betragen jetzt:

Jahrgangsstufe 5 mit 7: 9,-- €
Jahrgangsstufe 8 mit 10: 11,-- €
Jahrgangsstufe 11 mit 13: 12,-- €

Die Klassleiter werden das Geld in ihren Klassen einsammeln. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 mit 13 zahlen direkt im Sekretariat bei Frau Hödl.

 

Bücherausleihe aus der Studienbücherei

Die SchülerInnen der 11. und der K12 müssen zusätzlich 20 € Kaution für die Bücherausleihe aus der Studienbibliothek bei Frau Hödl hinterlegen.

 

Landeswettbewerb Mathematik 2009

Wie schon in den meisten Jahren zuvor, fanden sich auch im letzten Schuljahr mehrere SchülerInnen des Dom-Gymnasiums, die mit großen Erfolgen am Landeswettbewerb Mathematik teilnahmen.
Obwohl die gestellten Aufgaben nicht einfach sind, haben sicher auch heuer viele SchülerInnen unserer Schule, den nötigen Einsatz vorausgesetzt, gute Chancen, Lösungen zu finden.
Eure MathematiklehrerInnen geben euch gerne, falls nicht schon geschehen, die Aufgabenblätter mit den Teilnahmebedingungen. An der ersten Runde können sich auch Gruppen beteiligen.
Einsendeschluss für die erste Runde ist der 12. November 2009 .

(Sz)

 

Förderkurs „Deutsch als Zweitsprache “

Das Dom-Gymnasium bietet in diesem Schuljahr wieder einen Förderkurs „Deutsch als Zweitsprache“ für Schülerinnen und Schüler an, die zweisprachig aufwachsen oder deren Muttersprache nicht Deutsch ist. In diesem Förderkurs sollen die deutsche Rechtschreibung, Grammatik und der Satzbau geübt, der Wortschatz erweitert sowie die Leseleistung und das Textverstehen verbessert werden. Vor anstehenden Deutschschulaufgaben können Schwierigkeiten der entsprechenden Aufsatzart noch einmal besprochen und weiter geübt werden. Im letzten Schuljahr hat sich gezeigt, dass die Schüler durch den Förderunterricht in der Beherrschung der deutschen Sprache sicherer geworden sind, was sich meist nicht nur auf das Fach Deutsch, sondern auch auf andere Fächer positiv ausgewirkt hat.
Geleitet wird der Förderkurs von der Deutschlehrerin StRin Eva Hoffmann, die an der Universität Regensburg für das Fach „Deutsch als Fremdsprache“ einen Abschluss erworben hat.
Der Kurs findet für die Jahrgangsstufen 5 und 6 gemeinsam am Dienstag im Klassenzimmer der 5b sowie für die Jahrgangsstufe 7 am Donnerstag im Klassenzimmer der 7b jeweils von 13.30 bis 15.00 Uhr statt. Interessierte Schüler können sich gerne noch bei Frau Hoffmann anmelden.

(Hof)

 

Termine im 1. Schulhalbjahr
(Änderungen vorbehalten)

Oktober 2009

Mo/Di, 05./06.10.
SMV - Seminar in Thalhausen

Mi, 07./08.10.
9.00 - 17.00 Uhr: Projekt „Mädchen machen Technik“ für alle 8. Klassen; Projekt für die Buben der 8. Klassen

Mo-Fr, 05.-09.10.
Schullandheim in Haidmühle (5b, 5c)

Mo-Fr, 12.-16.10.
Schullandheim in Haidmühle (5a)

Di, 13.10.
Präsentation „Mädchen machen Technik“

Mi, 21.10.
a) 20.00 Uhr: Klassenelternabend der 6. Klassen
b) 20.00 Uhr: Klassenelternabend der 7. Klassen
c) 20.00 Uhr: Klassenelternabend der 8. Klassen

Fr, 30.10.
Letzter Schultag vor den Herbstferien

November 2009

Mo-Fr, 02.-06.11.
s c h u l f r e i - Herbstferien

Di, 10.11.
a) 1. Std. Gedenkgottesdienst im Dom
b) 19.30 Uhr: Klassenelternabend der 10. Klassen mit Oberstufenberatung

Do, 12.11.
19.00 Uhr: Elternsprechabend für die 5. Klassen

Mi, 18.11.
unterrichtsfrei – Pädagogischer Tag

Do, 26.11.
16.30-19.30 Uhr: 1.allgemeiner Elternsprechtag (kein Nachmittagsunterricht)

Sa, 28.11.
18.00 Uhr: Adventsingen in der Heiliggeistkirche

Dezember 2009

Do, 03.12.
16.30- 19.30 Uhr: Weihnachtsbasar

Di, 08.12.
19.30 Uhr: Klassenelternabend der 9. Klassen

Do, 17.12.
19.30 Uhr: Weihnachtskonzert

Mi, 23.12.
a) Letzter Schultag vor Weihnachten
b) 8.45 Uhr: Ökum. Gottesdienst in der Aula

Do-Mi, 24.12.09-06.01.10
s c h u l f r e i - Weihnachtsferien

Mi, 31.12.09
Letzter Termin für einen freiwilligen Rücktritt ohne Folgen

Januar 2010

Do, 07.01.
Wiederbeginn des Unterrichts

Februar 2010

Mo, 01.02.
Ausgabe der Zeugnisse K13

Di, 09.02.
13.00 Uhr: Klassenkonferenzen (kein Nachmittagsunterricht)

Fr, 12.02.
a) Ausgabe der Zwischenzeugnisse
b) Ausgabe der Zeugnisse K 12

Mo-Fr, 15 .-19.02.
s c h u l f r e i - Frühjahrsferien

 

Ferien und unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2009/10

Herbstferien 02.11.2009 - 06.11. 2009

Buß- und Bettag 18.11. 2009

Weihnachtsferien 24.12. 2009 - 06.01. 2010

Frühjahrsferien 15.02. 2010 - 19.02. 2010

Osterferien 29.03. 2010 - 09.04. 2010

Christi-Himmelfahrt 13.05. 2010

Pfingstferien 25.05. 2010 - 04.06. 2010

Sommerferien 02.08. 2010 - 13.09. 2010

Außerdem findet am Freitag nach Christi Himmelfahrt (14.05. 2010) wegen des ökumenischen Kirchentags an den öffentlichen Schulen im Landkreis Freising kein Unterricht statt.

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