Dom-Gymnasium Freising
 

 

Aufnahmerichtlinien und Regelungen

Altersgrenze:
Grundsätzlich dürfen in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums nur Schüler aufgenommen werden, die vor Beginn des Schuljahres am 30. Juni das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 03. März 2009 eine kind- und begabungsgerechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens von der Grundschule an die weiterführenden Schularten (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) beschlossen.

Auswirkungen auf das aktuelle Schuljahr 2008/09:
Die derzeitigen rechtlichen Regelungen für den Übertritt an weiterführende Schulen zum kommenden Schuljahr ändern sich nicht. Die derzeitigen Schülerinnen und Schüler der 4.Jahrgangsstufe der Grundschule treten nach den bestehenden Regelungen an die weiterführenden Schulen über.

Informationen zu den aktuellen Beschlüssen, die ab dem Schuljahr 2009/10 Anwendung finden und somit erstmals die Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 3.Jahrgangsstufe betreffen, finden Sie hier...

Übertrittszeugnis:
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Dieses enthält:
1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch (D), Mathematik (M), Heimat- und Sachunterricht (HSU),
3. eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
4. eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Übertritt in Gymnasium 5

von der 4.Klasse Grundschule:
Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (Übertrittszeugnis) in der Jahrgangsstufe 4:
- bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich
- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht

von der 5.Klasse Hauptschule:
Durchschnittsnote aus
Deutsch und Mathematik (Übertrittszeugnis) in der Jahrgangsstufe 5:
- bis 2,0: Übertritt uneingeschränkt möglich
- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht

von der 5. Klasse Realschule:
- Bei Vorliegen der Vorrückungserlaubnis und einem Durchschnitt bis 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis uneingeschränkt möglich.
- In allen anderen Fällen ist der Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht (zum Nachtermin).