Prof. Dr. Niall Palfreyman – eingeladen in den Religionsunterricht der Klassen 8a/b – stellte den Schülern die Frage: “Was sind Menschenrechte?“ Anknüpfend an Vorwissen, u. a. an die Ergebnisse der im vergangenen Schuljahr erarbeiteten Plakatausstellung zur Frage der Antastbarkeit der Menschenwürde, diskutierten die Jugendlichen die Aufgabe und gingen für die folgende Aktion ins Treppenhaus. Prof. Palfreyman las einen ersten Zettel vor und legte diesen auf eine Treppenstufe. Anschließend sortierten die SchülerInnen die weiteren Fälle entsprechend der Steigerung, indem sie die Blätter auf die anderen Treppenstufen im Abstand von 3 – 5 Stufen platzierten. Dann stellten sich alle auf die Stufe, zu deren Situation sie Folter gerade noch rechtfertigen würden. Die Schüler, die Folter nie rechtfertigen würden, blieben unten stehen. Jede(r) Schüler(in) gab eine kurze Begründung, die nicht kommentiert wurde. Anschließend wurden im Klassenzimmer u. a. folgende Fragen sowie die Gewichtung der Schülerargumente diskutiert :
- Bis wohin ist Folter gerechtfertigt?
- Wer definiert diese Grenze?
- Kann Folter einmal „gut“ und einmal „schlecht“ sein?
- Kann man jemals zu 100 % sicher sein, dass der Gefolterte auch schuldig ist?
- Welche Folgen kann die Folter auch für den Täter oder für die Gesellschaft, in der gefoltert wird, haben?
- …
Trotz aller Anstrengungen zahlreicher staatlicher und nichtstaatlicher Initiativen sind Folter und Misshandlung in über 150 Ländern dieser Erde immer noch bittere Realität. Folter bedeutet Entmenschlichung des Opfers. Sozial, politisch oder ethnisch begründete Diskriminierung ist der erste Schritt zu Folter und Misshandlung. Rund um den Erdball können Menschen andere Menschen straffrei foltern; und mehr als von jedem anderen Sachverhalt geht von der Straflosigkeit die Botschaft aus, dass Folter – obwohl verboten – toleriert wird.
In der Antike durften zunächst ausschließlich Sklaven misshandelt wurden, wenn sie eines Verbrechens angeklagt wurden. Später dehnte das römische Recht die Folter auf alle Menschen aus. Mit der Übernahme dieses Rechts durch die christlichen Staaten des Mittelalters fand die Folter zuerst Eingang in die Ketzer- und Hexenprozesse, wo sie als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Satan angesehen wurde. Da Maß und Umgang nicht generell festgelegt waren, kam es zu einer ungeheueren Ausdehnung der Folter. Gesetzliche Regelungen entstanden erst an der Schwelle zur Neuzeit, so durch die berühmte „Carolina“, der Gerichtsordnung Kaiser Karls V. vom 1532. Dadurch erfuhr die Tortour eine Mäßigung, doch wurde sie im Sinne des Inquisitionsverfahrens dafür mit unerbittlicher Konsequenz eingesetzt. Da nach damaliger Rechtsauffassung Zeugenaussagen und Indizienbeweise zu einer Verurteilung nicht ausreichten, diente die Folter dem Staat und der Kirche als anerkanntes Mittel zur Wahrheitsfindung. Obwohl schon in der frühen Neuzeit Kritiker darauf hinwiesen, dass die Tortur häufiger zu falschen Geständnissen als zur Wahrheit führte, dauerte es bis ins 18. Jahrhundert, um im Zeichen der Aufklärung die Folter abzuschaffen. Preußen war in Europa der erste Staat, der die Folter 1754 vollständig aufhob; als letztes deutsches Land folgte 1831 Baden.
Umso schlimmer war der Rückfall, als die Nationalsozialisten mit der am 28. Februar 1933 erlassenen „Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat“ die durch die Weimarer Verfassung garantierten Grundrecht aufhoben und beliebig Menschen ohne Anklageerhebung in Konzentrationslager und Gefängnisse sperrten und folterten.
Nach den gewaltigen Menschenrechtsverletzungen durch das nationalsozialistische Regine sollte 1945 eine neue, bessere Welt aufgebaut werden. Ihr diente die Gründung der UNO, deren Vollversammlung am 10. Dezember 1948 die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verkündete. Um völkerrechtliche Verbindlichkeit zu erlangen, mussten die einzelnen Rechte präzisiert und in Konventionen gefasst werden. Dies geschah beispielsweise durch die Europäische Menschenrechtskonvention, die der Europarat am 4.11.1950 verabschiedete, oder speziell auf die Folter bezogen durch die Anti-Folterkonventionen der UNO von 1984 und des Europarates von 1987.
Von dieser Überzeitlichkeit und Unverfügbarkeit der Menschenwürde gingen auch die Schöpfer des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aus und leiteten aus ihr die einzelnen Grundrecht her. Die Würde des Menschen verlangt, dass der Staat nicht einfach über die Rechte der Bürger bestimmt, sondern vor allem das Recht jedes Einzelnen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit achtet und schützt.
Verena Bauer, 8b
Rita Wörmann
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