Im folgenden finden sich die Bestimmungen zum Erwerb des Latinums für Schüler, die ab der 10. Jahrgangsstufe eine spät beginnende Fremdsprache – am Dom-Gymnasium Spanisch – belegen und Latein abwählen.

2.1 Latinum vor der Qualifikationsphase der Oberstufe

2.1.1 Erwerb über den Pflichtunterricht

2.1.1.1 Schüler des achtjährigen Gymnasiums, die Latein als erste Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 5 erlernt haben, haben das Latinum erworben, wenn sie im Jahresfortgangszeugnis der Jahrgangsstufe 10 im Fach Latein mindestens die Note „ausreichend“ erzielen.

Erwerb über eine Feststellungsprüfung Das Latinum kann über eine Feststellungsprüfung erworben werden von

  • Schülern, die Latein in der Jahrgangsstufe 10 durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzen;
  • Schüler, die nach Jahrgangsstufe 9 das Gymnasium verlassen, an eine andere Schulart übertreten oder in die Berufsausbildung eintreten; in diesem Fall ist darauf zu achten, dass die Feststellungsprüfung vor dem Verlassen des Gymnasiums abgehalten wird.

Durchführung der Feststellungsprüfung:
Die Feststellungsprüfung ist grundsätzlich schriftlich und mündlich abzulegen. Schriftlicher und mündlicher Teil werden im Verhältnis 2 : 1 gewichtet. Bei der Bildung der Gesamtnote für die Latinumsprüfung sind die auf eine ganze Zahl gerundeten Teilnoten für die schriftliche und mündliche Leistung zugrunde zu legen. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote „ausreichend“ oder besser lautet und wenn in der schriftlichen und der mündlichen Prüfung jeweils mindestens die Note „mangelhaft“
erreicht wurde.
Die Gesamtnote für die in Jahrgangsstufe 9 erbrachten kleinen Leistungsnachweise zählt auf Antrag als mündlicher Teil der Feststellungsprüfung. Ansonsten ist eine eigene mündliche Prüfung im Umfang von 20 Minuten über den Stoff der Jahrgangsstufe 9 abzuhalten.
Die schriftliche Prüfung besteht aus der Übersetzung eines lateinischen Originaltextes, die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Der schriftlichen Prüfung (ca. 110 lateinische Wörter) ist der Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicero-Stelle zugrunde zu legen, die Benutzung eines vom Staatsministerium zugelassenen Lexikons ist erlaubt.

2.2 Termin für die Prüfung

Der Termin für die Prüfung soll erst am Ende des Schuljahres liegen, wenn definitiv feststeht, dass von den an der Feststellungsprüfung teilnehmenden Schülern Latein in Jahrgangsstufe 10 nicht belegt wird.
Eine Wiederholung der Prüfung ist nur einmal möglich, aber erst nach angemessener Frist (in der Regel nach einem Jahr).

Quelle:
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. März 2007 Az.: VI.3-5 S 5510-6.78 714; sowie Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 2. April 2013 (S. 78-90), online verfügbar unter:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2013/06/kwmbl-2013-06.pdf